Allgemeine Informationen

Das Erneuerbare-Energie-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) wurde im Juli im Nationalrat beschlossen. Ziel dieses Pakets ist es, die Stromversorgung des Landes bilanziell bis 2030 auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen.

Erneuerbare Energie-Gemeinschaften (EEG) sind ein zentraler Baustein der Energiewende. Diese machen es erstmals möglich, dass Personen sich beispielsweise zu einem Verein zusammenschließen und lokal (am gleichen Trafo) Photovoltaik-Strom produzieren und je nach Bedarf verbrauchen. Mitglieder unserer EEG können Privatpersonen und die Gemeinde (hohheitliche Gebietskörperschaft) sein. Jede/r Teilnehmer/in profitiert vom günstigen Sonnenstrom. Produziert die PV-Anlage zu wenig Strom, wird zusätzlicher Strom aus dem Stromnetz bezogen. In der EEG nicht verbrauchter Strom wird in das Stromnetz eingespeist und dem Stromanbieter verkauft. Die Abrechnung erfolgt über die Smartmeter (elektronische Stromzähler). Finanzielle Vorteile ergeben sich durch die Reduktion von Gebühren und Abgaben bei der Stromrechnung um ca. 4-6 Cent je Kilowattstunde (kWh) vom Sonnenstrom.

Energie-Gemeinschaften tragen dazu bei,
den Ausbau regenerativer Energien voranzutreiben,
– den Import klimaschädlicher, fossiler Energieträger zu verringern,
– die lokale Wertschöpfung zu steigern,
– die hochrangige Strominfrastruktur und zentrale Kraftwerke zu entlasten.

Weiterführende Infos unter folgenden Links:
https://energiegemeinschaften.gv.at
https://www.energiesparverband.at/energie-gemeinschaften

Wer kann sich an unserer EEG beteiligen?

Verbraucher:innen ohne PV-Anlage:


Die Mitgliedschaft an Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften gibt Personen, die keine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Gebäude installieren können, die Möglichkeit, diese Art der Energiegewinnung in Form eines gemeinschaftlichen Projekts zu nutzen.

Strom, der in Ihrem Haus benötigt wird, kommt vorrangig aus der EEG, wenn die Sonne scheint und die PV-Anlagen überschüssigen Strom produzieren. Sie bezahlen diesen Strom an den Verein Energiegemeinschaft Garsten for Future automatisch per Lastschrift. Der von Ihnen zusätzlich benötigte Strom (in der Nacht oder bei Schlechtwetter) kommt automatisch vom Ihrem Stromhändler (zB Energie AG, Verbund, Ökostrom, …) wie bisher auch.

PV-Anlagen-Betreiber:innen:


Der von Ihnen produzierte Strom aus der PV-Anlage wird direkt in Ihrem Haus verbraucht und falls vorhanden in einer Batterie gespeichert. Der dann noch überschüssige Storm wird der EEG zu Verfügung gestellt und den anderen TeilnehmerInnen der EEG je nach Bedarf (=dynamisch) zugeteilt. Sollte bei den anderen TeilnehmerInnen der EEG nicht alles verbraucht werden, wird die restliche Strommenge von Ihnen an die Stromhändler (zB OEMAG, Energie AG, ..) verkauft – wie bisher auch. Am Ende des Quartals wird von der EEG eine Gutschrift über den gelieferten Strom an Sie überwiesen.

Die Zuteilung der Strommengen aus der EEG erfolgt rechnerisch über die Smartmeter und im Viertelstundentakt. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich (siehe Tarifblätter). Im e-Service Portal der Netzwird der verbrauchte / gelieferte Storm aus / in die EEG dargestellt und kann jederzeit eingesehen werden.

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